03375 291925 & 030 754 457 17 zentrale@notar-bober.de

Neues Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften

Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dessen Einhaltung ist der Notarin bzw. dem Notar nachzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung, Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite besteht...

RSS Feed

Medienverbund der Notarkammern Befreiung von der Ausweispflicht – mit Risiken behaftetvon Hamburgische Notarkammer am 2. Juni 2025 um 8:06 Gerade ältere Menschen verzichten nach Ablauf ihres Ausweises oft auf eine Neubeantragung – etwa, weil sie pflegebedürftig sind...