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Kompetenz | Unparteilichkeit| Integrität

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Notaren als unabhängigen Trägern eines öffentlichen Amtes wird die Betreuung in den rechtlich wesentlichsten Lebensbereichen der Menschen überantwortet. Sie müssen daher höchste Anforderungen im Hinblick auf Ausbildung, Kompetenz aber auch Persönlichkeit erfüllen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden und ihren Pflichten zur Integrität, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und verantwortungsbewusster Rechtsdienstleistung nachzukommen.

Notare erfüllen daher in wichtigen rechtlichen Bereichen, die aufgrund ihrer großen Bedeutung notarieller Mitwirkung bedürfen – insbesondere des Immobilien-, Erb-, Familien- oder Handels- und Gesellschaftsrechts -, eine wesentliche staatliche Aufgabe: Sie leisten im Rahmen vorsorgender Rechtspflege in unterschiedlichsten Formen Rechtsfürsorge für die Bürger, indem sie als externe staatliche Funktionsträger in öffentlichen Urkunden deren Lebensverhältnisse feststellen, ordnen und gestalten.

Notarielle Aufgaben

Immobilienrecht

Sämtliche Rechtsgeschäfte, die ein Grundstück betreffen bedürfen notarieller Mitwirkung. Hierzu zählen in erster Linie Kauf- und Übertragungsverträge, aber auch die Aufteilung in Wohnungseigentum, die Bestellung von Erbbaurechten, Nutzungsrechten an Grundstücken und in besonderem Maße auch von Grundpfandrechten sowie die Löschung von Rechten im Grundbuch.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie von Aktiengesellschaften, Änderungen von Satzungen oder Umwandlungsvorgänge bedürfen notarieller Beurkundung. Darüber hinaus bedürfen Anmeldungen zu Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistern einer notariellen Unterschriftsbeglaubigung.

Erbrecht

Grundsätzlich können Testamente auch handschriftlich errichtet werden. Dennoch empfiehlt es sich ein Testament durch einen Notar vorzubereiten und beurkunden zu lassen. Erbverträge sowie Erb- Zuwendungs- oder Pflichtteilsverzichte müssen zwingend notariell beurkundet werden. Neben den Amtsgerichten sind Notare auch für die Beurkundung von Erbscheinsanträgen oder Erbausschlagungen zuständig.

Familienrecht

Auf dem Gebiet des Familienrechts sind der Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen aber auch Adoptionsanträge und die dazu gehörigen Erklärungen beurkundungspflichtig. Zwar können Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen schriftlich errichtet werden. Dennoch bietet die notarielle Errichtung häufig Vorteile – so bedarf es in Grundbuch- und Handelsregisterangelegenheiten immer der notariellen Form.

Sprechtage in der Gemeinde Schönefeld ▼

Ab dem 1.09.2019 können Sie Termine bei Notar Roman Bober auch in der Außenstelle Rathaus Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld wahrnehmen.

Zusammen mit zwei weiteren Kollegen bietet der Notar immer Mittwochs Sprechzeiten von 9 – 12 Uhr und von 13 – 16 Uhr im Wechsel an.

Die Sprechtage der jeweiligen Kollegen können Sie dem Terminkalender entnehmen. Bitte wählen Sie dazu im dem Feld „Alle Terminkategorien“  den jeweiligen Notar aus.

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