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Online-Beurkundungen im Handels- und Gesellschaftsrecht

Zukünftig wird es möglich sein, in bestimmten notariellen Angelegenheiten auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts Beurkundungen in einem Online-Verfahren und somit nicht mehr in Präsenz durchzuführen. 

Mit Wirkung zum 01. August 2022 wird durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) für bestimmte notarielle Vorgänge ein Verfahren zu Online-Beurkundung eingeführt.

Folgende Vorgänge sind ab dem 01. August in diesem Verfahren online durchführbar:

  • Bargründungen von GmbHs (einschließlich von Unternehmensgesellschaften haftungsbeschränkt) einschließlich der mit der Gründung im Zusammenhang stehenden Beschlüsse
  • Handelsregisteranmeldungen für Einzelkaufleute, GmbHs, AGs und KGaAs sowie Zweigniederlassungen der vorstehend genannten Gesellschaften aus EU oder EWR-Mitgliedsstaaten.

Zunächst ist der Anwendungsbereich noch recht begrenzt. Wegen des Vertrauens in das Verfahren und die bereits erzielten Fortschritte in der Vorbereitung durch den Notarstand erarbeitet der Gesetzgeber aber bereits eine Erweiterung des Anwendungsbereichs.

Daher sollen über Vorstehendes hinaus bei Inkrafttreten des sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen DiREG (Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) weitere Vorgänge in diesem Verfahren möglich sein:

  • Sachkapitalgründungen von GmbHs (einschließlich von Unternehmensgesellschaften haftungsbeschränkt) einschließlich der mit der Gründung im Zusammenhang stehenden Beschlüsse ab dem 01. August 2023
  • Vollmachten zur Gründung der vorgenannten Gesellschaften
  • einstimmige Satzungsänderungen
  • Handelsregisteranmeldungen insgesamt einschließlich Personengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und Genossenschaften. 

Bürger benötigen für die Durchführung von Online-Beurkundungsverfahren einen gültigen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion), ein Smartphone mit einer NFC-Schnittstelle (die Sie bspw. für das kontaktlose Bezahlen beim Einkauf nutzen), sowie die auf dem Smartphone zu installierende, eigens geschaffene Notar-App und ggf. zusätzlich einen Desktop-PC, einen Laptop oder ein Tablet.

Hinzuweisen ist hierbei noch auf Folgendes: Es gibt bei diesem Verfahren eine Abweichung von dem Prinzip der freien Notarwahl. Die Online-Beurkundung kann nur bei einem Notar durchgeführt werden, in dessen Amtsbereich die betroffene Gesellschaft ihren Sitz / der betroffene Einzelkauf-mann seinen Wohnsitz oder einer der organschaftlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) seinen Wohnsitz hat. Davon unberührt bleibt allerdings weiterhin die Möglichkeit zur Beurkundung im sog. Präsenzverfahren (also mit persönlicher Anwesenheit) bei einem Notar Ihrer Wahl.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Merkblatt zur Online-Beurkundung und ab dem 01. August 2022 unter www.notar.de/onlineverfahren.

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