Notarinnen und Notaren beurkunden und beglaubigen. Was aber ist der Unterschied? Häufig werden die Begriffe durcheinandergeworfen oder gleichgesetzt, dabei handelt es sich um völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Während die Beurkundung für bedeutsame Rechtsgeschäfte vorgeschrieben und hier notarielle Beratung inklusive ist, wird bei einer Unterschriftsbeglaubigung grundsätzlich nur die Identität des Unterschreibenden bestätigt.
Termine Sprechtag Schönefeld
- Sprechtag – Notar Roman Bober am 6. Mai 2026 9:00
- Sprechtag – Notarin Sofie Kernchen am 13. Mai 2026 9:00
- Sprechtag – Notar Tegge am 20. Mai 2026 9:00
- Sprechtag – Notarin Sofie Kernchen am 10. Juni 2026 9:00
- Sprechtag – Notar Tegge am 17. Juni 2026 9:00
Notar – aktuelles
- Beurkundung oder Beglaubigung?
- Was gehört zu den Aufgaben eines Notars?
- Die elektronische Präsenzurkunde als Meilenstein der Digitalisierung des Notariats
- Drei Zehnjahresfristen im Blick – auch beim Schenken gibt’s viel zu bedenken!
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- Altbeschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft – dringend Handlungsbedarf prüfen
- Kredit abbezahlt ‒ und jetzt?
- Befreiung von der Ausweispflicht – mit Risiken behaftet
- Verlorenes Vertrauen – Wie widerrufe ich eine Vorsorgevollmacht?
- Hilfe! Ich bin in einer Erbengemeinschaft!