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Neues Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften

Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dessen Einhaltung ist der Notarin bzw. dem Notar nachzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung, Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite besteht...

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Medienverbund der Notarkammern Karriere im Notariat: Neue bundesweit einheitliche Fortbildungsmöglichkeiten stärken berufliche Perspektivenam 22. Juli 2026 um 22:00 Die Tätigkeit im Notariat ist nicht nur abwechslungsreich und sinnstiftend, sie bietet auch vielfältige...