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Neues Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften

Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dessen Einhaltung ist der Notarin bzw. dem Notar nachzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung, Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite besteht...

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Medienverbund der Notarkammern Testament gestalten: Warum gute Absichten allein nicht ausreichenam 23. September 2026 um 22:00 Wer seinen Nachlass regeln möchte, kann mit wenigen Sätzen viel bewirken – aber auch ungewollte Folgen auslösen. Typische Fehler lassen sich...