Online-Beurkundungen
im Handels- und Gesellschaftsrecht
In bestimmten notariellen Angelegenheiten auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts können Beurkundungen auch digital in einem Online-Verfahren durchgefüht werden.
Mit Wirkung zum 01. August 2022 ist durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) für bestimmte notarielle Vorgänge ein Verfahren zu Online-Beurkundung eingeführt.
Welche Vorgänge können online durchgeführt werden?
Der Anwendungsbereich ist derzeit noch auf folgende Vorgänge beschränkt:
- Gründungen von GmbHs (einschließlich von Unternehmensgesellschaften haftungsbeschränkt) sowie die mit der Gründung im Zusammenhang stehenden Beschlüsse
- Vollmachten zur Gründung von GmbHs (oder Unternehmergesellschaften),
- Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen von GmbHs (oder Unternehmergesellschaften) einschließlich Satzungsänderungen, wenn alle Gesellschafter teilnehmen werden,
- Anmeldungen zum Handelsregister für Einzelkaufleute, GmbHs, AGs und KGaAs sowie Zweigniederlassungen der vorstehend genannten Gesellschaften aus EU oder EWR-Mitgliedsstaaten,
- Anmeldungen zum Gesellschaftsregister für GbRs
- Anmeldungen zum Vereinsregister, Genossenschaftsregister oder Partnerschaftsregister
Die Erweiterung des Anwendungsbereichs ist weiterhin geplant.
Was benötigen Sie für die Online-Beurkundung?
Bürger benötigen für die Durchführung von Online-Beurkundungsverfahren
Ausweisdokumente
Ist ihr gültiger Personalausweis, ab dem 02.08.2021 ausgestellt wurde, ist dieser Personalausweis inklusive freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) allein ausreichend.
Sollte Ihr Personalausweis vor dem 02.08.2021 ausgestellt worden sein, benötigen Sie zusätzlich Ihren gültigen Reisepass.
Die Ausweis-PIN wird regelmäßig im Rahmen der Ausstellung des Personalausweises übermittelt. Sollten Sie diese verloren haben, können Sie in Ihrem Bürgeramt eine neue Ausweis-PIN setzen lassen. Bitte nehmen Sie zu diesem Termin Ihren Personalausweis mit.
Für ausländische Ausweisdokumente prüfen Sie bitte https://online.notar.de/hilfe-faq/)
Smartphone
Ein Smartphone mit einer NFC-Schnittstelle, über die die meisten Telefone verfügen und die Sie bspw. für das kontaktlose Bezahlen beim Einkauf nutzen.
Notar-App
Auf dem Smartphone ist die eigens geschaffene Notar-App, die Sie im Apps-Store von Apple oder Google kostenlost herunterladen können. Weiterhin benötigen Sie Mobilfunkempfang.
Computer, Laptop oder Tablet
Weiterhin benötigen Sie für die Beurkundung selbst einen Computer, Laptop oder Tablet mit Kamera und Mikrofon/Lautsprecher sowie ein Standard-Browser (Chrome, Edge, Safari etc.).
Bitte prüfen Sie, ob Ihr gewünschter Notar zuständig ist.
Die Online-Beurkundung kann jedoch nur bei einem Notar durchgeführt werden, in dessen Amtsbereich
- die betroffene Gesellschaft ihren Sitz hat oder
- der betroffene Einzelkaufmann seinen Wohnsitz oder
- einer der organschaftlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) seinen Wohnsitz hat.
Davon unberührt bleibt allerdings weiterhin die Möglichkeit zur Beurkundung im sog. Präsenzverfahren (also mit persönlicher Anwesenheit) bei einem Notar Ihrer Wahl.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Merkblatt zur Online-Beurkundung und auf online.notar.de.