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Tätigkeitsfeld

Familienrecht

Auf dem Gebiet des Familienrechts ist der Abschluss von Eheverträgen beurkundungspflichtig . Dies umfasst sämtliche Vereinbarungen während bzw. vor Beginn einer Ehe über den Güterstand, nachehelichen Unterhalt oder den Versorgungsausgleich – aber darüber hinaus kann ein solcher Vertrag auch weitere Bestimmungen zur Ausgestaltung der Ehe vorsehen.

Auch ein Adoptionsantrag muss notariell beurkundet werden.

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