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Tätigkeitsfeld

Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) – auch in der Form der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) – sowie von Aktiengesellschaften bedarf notarieller Beurkundung. Dasselbe gilt für Gesellschafterversammlungen, in denen die Satzung der Gesellschaft geändert werden soll. Auch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen in der GmbH muss notariell beurkundet werden. Die Unterstützung durch den Notar geht jedoch auch hier über den reinen Beurkundungsvorgang hinaus: Sie beginnt bei der Vorbereitung des eigentlichen Vertrages – auch der Gestaltung der Satzung – und endet mit der elektronischen Einreichung beim Handelsregister.

Ganz allgemein bedarf jeder Vorgang der zu einer Eintragung im Handelsregister führt notarieller Mitwirkung, da die Einreichung von Unterlagen ausschließlich elektronisch erfolgt, die zur Minimierung von fehlerhaften Anmeldungen durch Notare vorgenommen wird.

Nicht zuletzt müssen Notare auch an Umwandlungsvorgängen nach dem Umwandlungsgesetz mitwirken.

Zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie auch bequem digital und ortsunabhängig erledigen – mittels Online-Beurkundung. Unsere bewährte notarielle Beratung bleibt auch online in vollem Umfang erhalten.

Sie wollen mehr hierzu erfahren? Online können Sie sich bereits hier oder alternativ unter www.online.notar.de über die notariellen Online-Verfahren informieren und direkt bei uns einen neuen Vorgang anlegen. Anderenfalls nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Gesellschaftsgründungen

Sofern Sie die Gründung einer GmbH beabsichtigen und hierfür bereits konkrete Vorstellungen haben, werden Sie geben den Datenerfassungsbogen hierfür auszufüllen und zu übersenden.

Sofern Sie sich zuvor noch selbst informieren wollen, hat die Bundesnotarkammer unter www.gmbh-gruenden.notar.de eine Internetseite eingerichtet, die Gründerinnen und Gründern einen leichten Einstieg in das Thema GmbH-Gründung bieten soll. Sie soll als erste Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer nützliche Informationen leicht verständlich und zugleich rechtssicher zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus können Sie über die Seite einen Notar in Ihrer Nähe finden oder über ein Online-Verfahren direkten Kontakt zu einem Notar aufnehmen.

Sollten Sie eine andere Gesellschaftsform in Erwägung ziehen oder noch klärungsbedürftige Fragen zur GmbH bestehen, möchten Sie bitte einen Gesprächstermin mit dem Notarbüro hierzu vereinbaren.

Die nachfolgenden Hinweise gilt es bei jeder Gesellschaftsgründung zu beachten:

Prüfung der firmen- und markenrechtlichen Zulässigkeit des "Namens" einer Gesellschaft

Der Name einer Gesellschaft wird im rechtlichen Kontext als „Firma“ bezeichnet: Bei der Firma handelt es sich rechtlich um den Namen einer Gesellschaft oder eines Kaufmannes, unter dem diese(r) im Geschäftsverkehr auftritt.

Im Rahmen von Gesellschaftsgründungen (aber auch bei einer späteren Änderung  der Firma) sollte zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Eintragung im Handelsregister zuvor geprüft werden, ob die gewählte Firma handelsrechtlich zulässig ist. Insoweit kann ein Gutachten bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingeholt werden, wozu auch der Notar beauftragt werden kann.

Weiterhin sollte die Firma auch markenrechtlich überprüft werden. Auch hierzu hilft die IHK weiter. Zudem können Markenrecherchen über verschiedene Online-Datenbanken durchgeführt werden. Hierfür wird auf das Informationsblatt des Deutschen Patent- und Markenamtes verwiesen, dem Sie weitere Hinweise und die entsprechenden Datenbanken entnehmen können: https://www.dpma.de/docs/dpma/veroeffentlichungen/flyer/4/recherchemarken_dt.pdf 

Barzahlungsverbot beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen

Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dasselbe gilt für den Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen unmittelbar oder mittelbar eine inländische Immobilie gehört.

Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite besteht zudem bei einer Barzahlung das Risiko, den Kaufpreis erneut erbringen zu müssen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

Vereinsgründungen

Ebenfalls hat die Bundesnotarkammer eine Webseite zur Vereinsgründung unter www.verein-gruenden.notar.de erichtet. Sie enthält alle wichtigen Informationen rund um das Thema Verein – von der Gründung (einschließlich einer Schritt-für-Schritt-Anleitung) über Fragen der Gemeinnützigkeit bis hin zum Vorstandswechsel. Insbesondere wird erklärt, wie eine Vereinsanmeldung konkret zu erfolgen hat und wie das in der Praxis oft fehleranfällige Protokoll einer Mitgliederversammlung zu erstellen ist.

In Kürze wird auf der Website zudem ein Satzungstool zur Verfügung stehen, mit dessen Hilfe Vereine unkompliziert eine Mustersatzung für ihr Vorhaben erstellen können.

Ziel der neuen Webseite ist es, den Beteiligten alle relevanten Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, um Anmeldungen zum Vereinsregister zu vereinfachen, Fehler im Vorfeld der Anmeldung zu vermeiden und den unmittelbaren Kontakt zu Notarinnen und Notaren herzustellen.

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