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Durch die letzte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes haben sich die Voraussetzungen, unter denen Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch gegenüber Käufern und anderen Rechtsnachfolgern gelten, erheblich geändert. Die Übergangsvorschrift zum Schutz alter Beschlüsse läuft Ende 2025 aus. Es sollte daher geprüft werden, ob für Altbeschlüsse Anpassungsbedarf besteht.